VignetHelp

Unsere Informationsleistungen

Auf VignetHelp finden Sie umfassende Informationen zu allen Aspekten der österreichischen Vignettenpflicht.

Vignetten-Beratung

Vignetten-Beratung

Wir helfen Ihnen, die richtige Vignette für Ihre Reise zu wählen. Ob 10-Tages-, 2-Monats- oder Jahresvignette – wir erklären die Unterschiede und Empfehlungen.

  • Preisvergleich aller Vignettentypen
  • Empfehlung nach Reisedauer
  • Informationen zur eVignette
  • Kaufmöglichkeiten und Standorte
Streckeninformationen

Streckeninformationen

Detaillierte Informationen zu mautpflichtigen Strecken in Österreich, einschließlich Sondermautstrecken und Tunneln.

  • Karte der Autobahnen
  • Sondermautstrecken
  • Tunnelmaut-Informationen
  • Grenzübergänge
Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Wichtige Verkehrsregeln für Fahrten in Österreich, die sich von anderen europäischen Ländern unterscheiden können.

  • Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • Winterausrüstungspflicht
  • Alkoholgrenzen
  • Handyverbot am Steuer

Enthalten / Nicht enthalten

LeistungVerfügbarNicht im AngebotVerfügbar
Informationen zu VignettenpreisenJaDirekter VignettenverkaufNein
Kaufanleitung (eVignette)JaOffizielle ASFINAG-DiensteNein
StreckeninformationenJaRoutenplanungNein
VerkehrsregelübersichtJaRechtliche BeratungNein
FAQ zu VignettenJaVersicherungsberatungNein
Informationen zu StrafenJaPannenhilfeNein
GrenzübergangsinfosJaBuchung von UnterkünftenNein
Tunnelmaut-ÜbersichtJaFahrzeugvermietungNein
WinterausrüstungsregelnJaTankstellensucheNein
Kontaktdaten BehördenJaWerkstattsucheNein
NotfallnummernJaReiseversicherungNein
Aktuelle MautpreiseJaZahlungsabwicklungNein

Bewertungsfaktoren für Vignetten

FaktorBeschreibung
ReisedauerWie viele Tage fahren Sie durch Österreich?
FahrzeugklassePKW, Motorrad oder Wohnmobil bis 3,5t?
HäufigkeitEinmalige Reise oder regelmäßige Fahrten?
KaufzeitpunktKauf vor oder nach der Einreise?
ZahlungsmethodeOnline (eVignette) oder physisch?
GültigkeitsbeginnSofort oder ab einem bestimmten Datum?
GrenzübergangWelche Autobahn wird genutzt?
SonderstreckenWerden Tunnel oder Sondermautstrecken genutzt?
FahrzeugkennzeichenKorrekte Eingabe bei eVignette erforderlich
GültigkeitsendeJahresvignette gilt bis 31. Januar des Folgejahres

Grenzen und Ausnahmen

  • Fahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht benötigen keine Vignette, sondern zahlen streckenbezogene Maut.
  • Motorräder benötigen eine eigene Motorrad-Vignette (günstigerer Tarif).
  • Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen unterliegen denselben Vignettenregeln.
  • Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettung) sind von der Vignettenpflicht befreit.
  • Fahrzeuge mit Behindertenausweis können unter bestimmten Bedingungen befreit sein.
  • Bestimmte Bundesstraßen sind vignettenfreilich – nur Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig.
  • Die eVignette kann bis zu 18 Tage vor Gültigkeitsbeginn gekauft werden.
  • Eine einmal aktivierte eVignette kann nicht storniert oder übertragen werden.

Kaufprozess Schritt für Schritt

  1. 1. Fahrzeugklasse bestimmen

    PKW, Motorrad oder Wohnmobil bis 3,5t?

  2. 2. Reisedauer prüfen

    10 Tage, 2 Monate oder ganzes Jahr?

  3. 3. Kaufkanal wählen

    Online (ASFINAG eShop), Tankstelle, Autobahnraststätte oder Grenzübergang

  4. 4. Kennzeichen bereithalten

    Bei eVignette: Kennzeichen korrekt eingeben

  5. 5. Bezahlung

    Kreditkarte, Debitkarte oder Bargeld (je nach Kanal)

  6. 6. Bestätigung erhalten

    Email-Bestätigung bei eVignette, Quittung bei Kauf vor Ort

  7. 7. Klebevignette anbringen

    Unten links an der Windschutzscheibe, von innen

  8. 8. Gültigkeit prüfen

    Datum und Kennzeichen auf Richtigkeit prüfen

Beschwerden und Einsprüche

Wenn Sie eine Strafe erhalten haben oder Fragen zu Ihrer Vignette haben, wenden Sie sich direkt an die ASFINAG:

  • ASFINAG Kundenservice: +43 800 400 12 400 (kostenlos)
  • E-Mail: [email protected]
  • Postadresse: ASFINAG, Rotenturmstraße 5-9, 1010 Wien
  • Online-Formular: www.asfinag.at/kontakt

Geben Sie bei Ihrer Anfrage stets Ihr Kennzeichen, das Kaufdatum und die Transaktionsnummer an. Einsprüche gegen Strafen müssen innerhalb von 4 Wochen eingelegt werden.

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