Unsere Informationsleistungen
Auf VignetHelp finden Sie umfassende Informationen zu allen Aspekten der österreichischen Vignettenpflicht.
Vignetten-Beratung
Wir helfen Ihnen, die richtige Vignette für Ihre Reise zu wählen. Ob 10-Tages-, 2-Monats- oder Jahresvignette – wir erklären die Unterschiede und Empfehlungen.
- •Preisvergleich aller Vignettentypen
- •Empfehlung nach Reisedauer
- •Informationen zur eVignette
- •Kaufmöglichkeiten und Standorte
Streckeninformationen
Detaillierte Informationen zu mautpflichtigen Strecken in Österreich, einschließlich Sondermautstrecken und Tunneln.
- •Karte der Autobahnen
- •Sondermautstrecken
- •Tunnelmaut-Informationen
- •Grenzübergänge
Verkehrsregeln
Wichtige Verkehrsregeln für Fahrten in Österreich, die sich von anderen europäischen Ländern unterscheiden können.
- •Geschwindigkeitsbegrenzungen
- •Winterausrüstungspflicht
- •Alkoholgrenzen
- •Handyverbot am Steuer
Enthalten / Nicht enthalten
| Leistung | Verfügbar | Nicht im Angebot | Verfügbar |
|---|---|---|---|
| Informationen zu Vignettenpreisen | Ja | Direkter Vignettenverkauf | Nein |
| Kaufanleitung (eVignette) | Ja | Offizielle ASFINAG-Dienste | Nein |
| Streckeninformationen | Ja | Routenplanung | Nein |
| Verkehrsregelübersicht | Ja | Rechtliche Beratung | Nein |
| FAQ zu Vignetten | Ja | Versicherungsberatung | Nein |
| Informationen zu Strafen | Ja | Pannenhilfe | Nein |
| Grenzübergangsinfos | Ja | Buchung von Unterkünften | Nein |
| Tunnelmaut-Übersicht | Ja | Fahrzeugvermietung | Nein |
| Winterausrüstungsregeln | Ja | Tankstellensuche | Nein |
| Kontaktdaten Behörden | Ja | Werkstattsuche | Nein |
| Notfallnummern | Ja | Reiseversicherung | Nein |
| Aktuelle Mautpreise | Ja | Zahlungsabwicklung | Nein |
Bewertungsfaktoren für Vignetten
| Faktor | Beschreibung |
|---|---|
| Reisedauer | Wie viele Tage fahren Sie durch Österreich? |
| Fahrzeugklasse | PKW, Motorrad oder Wohnmobil bis 3,5t? |
| Häufigkeit | Einmalige Reise oder regelmäßige Fahrten? |
| Kaufzeitpunkt | Kauf vor oder nach der Einreise? |
| Zahlungsmethode | Online (eVignette) oder physisch? |
| Gültigkeitsbeginn | Sofort oder ab einem bestimmten Datum? |
| Grenzübergang | Welche Autobahn wird genutzt? |
| Sonderstrecken | Werden Tunnel oder Sondermautstrecken genutzt? |
| Fahrzeugkennzeichen | Korrekte Eingabe bei eVignette erforderlich |
| Gültigkeitsende | Jahresvignette gilt bis 31. Januar des Folgejahres |
Grenzen und Ausnahmen
- Fahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht benötigen keine Vignette, sondern zahlen streckenbezogene Maut.
- Motorräder benötigen eine eigene Motorrad-Vignette (günstigerer Tarif).
- Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen unterliegen denselben Vignettenregeln.
- Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettung) sind von der Vignettenpflicht befreit.
- Fahrzeuge mit Behindertenausweis können unter bestimmten Bedingungen befreit sein.
- Bestimmte Bundesstraßen sind vignettenfreilich – nur Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig.
- Die eVignette kann bis zu 18 Tage vor Gültigkeitsbeginn gekauft werden.
- Eine einmal aktivierte eVignette kann nicht storniert oder übertragen werden.
Kaufprozess Schritt für Schritt
-
1. Fahrzeugklasse bestimmen
PKW, Motorrad oder Wohnmobil bis 3,5t?
-
2. Reisedauer prüfen
10 Tage, 2 Monate oder ganzes Jahr?
-
3. Kaufkanal wählen
Online (ASFINAG eShop), Tankstelle, Autobahnraststätte oder Grenzübergang
-
4. Kennzeichen bereithalten
Bei eVignette: Kennzeichen korrekt eingeben
-
5. Bezahlung
Kreditkarte, Debitkarte oder Bargeld (je nach Kanal)
-
6. Bestätigung erhalten
Email-Bestätigung bei eVignette, Quittung bei Kauf vor Ort
-
7. Klebevignette anbringen
Unten links an der Windschutzscheibe, von innen
-
8. Gültigkeit prüfen
Datum und Kennzeichen auf Richtigkeit prüfen
Beschwerden und Einsprüche
Wenn Sie eine Strafe erhalten haben oder Fragen zu Ihrer Vignette haben, wenden Sie sich direkt an die ASFINAG:
- ASFINAG Kundenservice: +43 800 400 12 400 (kostenlos)
- E-Mail: [email protected]
- Postadresse: ASFINAG, Rotenturmstraße 5-9, 1010 Wien
- Online-Formular: www.asfinag.at/kontakt
Geben Sie bei Ihrer Anfrage stets Ihr Kennzeichen, das Kaufdatum und die Transaktionsnummer an. Einsprüche gegen Strafen müssen innerhalb von 4 Wochen eingelegt werden.